Durch Starkniederschläge entsteht häufig Bodenabtrag. Das oberflächlich abfließende Wasser nimmt Bodenbestandteile mit und der Schlamm wird den Flüssen zugleitet oder lagert sich zunächst als Schlamm v. a. in Siedlungsbereichen und auf Straßen ab. Auch der Böden selbst verändern sich dadurch im negativen Sinne.
Der Bodenabtrag ist zunächst auch ein natürlicher Vorgang, der durch die Bodenneubildung ausgeglichen wird (Verwitterung von Gestein in der Tiefe). Die Bodenbewirtschaftung hat besonderen Einfluss auf den Bodenabtrag, der mithilfe der „Allgemeinen Bodenabtragsgleichung – ABAG“ berechnet werden kann. Dabei werden diese Einflussfaktoren berücksichtigt:
- R = Regen- und Oberflächenabflussfaktor (Regenerosivität)
- K = Bodenerodierbarkeitsfaktor
- S = Hangneigungsfaktor
- L = Hanglängenfaktor
- C = Bedeckungs- und Bearbeitungsfaktor
- P = Erosionsschutzfaktor (Querbewirtschaftung)
Multipliziert ergibt sich der mittlere Bodenabtrag A in t/ha a [t/ha/Jahr]
A = R • K • S • L • C • P
Die einzelnen Faktoren wiederum sind aus verschiedenen Datenquellen abgeleitet und den regionalen Verhältnissen angepasst.
Besonders problematische Situationen sind
- Starkregen bei unbedecktem Boden (Boden ohne Bewuchs, z. B. nach der Aussaat)
- Hohe Hangneigung und große Hanglänge (große Schläge)
- Kulturen wie Mais und Zuckerrüben, bei denen der Boden erst spät bedeckt wird
Toleranzwert (T-Wert)
Mithilfe der Gleichung errechnet sich ein bestimmter Wert für den jährlichen tolerierbaren Bodenabtrag (T-Wert). Dieser liegt einem mittleren Boden (50 Bodenpunkte, BP) bei 7 t/ha/a. Vereinfacht wird als Toleranzgrenze angenommen die Bodenpunktzahl geteilt durch den Faktor 8. Bei 30 BP 3,75 / bei 50 BP 6,25 / bei 60 PB = 8,75 7/ha/a
Durch die „Gute fachliche Praxis“ ist der Landwirt verpflichtet, den Bodenabtrag im Rahmen der Toleranz zu halten. Die Umweltbehörden der Kommunen und Kreise weisen auf Pflicht zur Gefahrenabwehr und vorsorge.
- Durch geeignete Maßnahmen können Landwirte den Abtrag senken, z. B. durch Mulchsaat oder Direktsaat
- Durch Querbearbeitung zum Hang und einen stabilen, abflussleitenden Rain quer zum Gefälle in der Mitte des Feldes
Durch die Beratung der Fachbehörde Landwirtschaftskammer wird die Bewirtschaftung angepasst, auch die Fruchtfolge usw. Für bestimmte Maßnahmen gibt es Fördermittel der EU und des Landes.
Beispiel Zuckerrüben
Zuckerrüben werden mit einem Erdanteil (Schutz) geerntet. Der Bodenanteil beträgt 8 – 12 %. Damit werden zusätzlich zum normalen Bodenabtrag noch 6,23 t/ha/a Boden entfernt. Bei dem üblichen dreijährigen Anbau sind es 2,08 t/ha/a.
Beispiel Weihnachtsbaum
Blaufichten werden im Abstand von 1 m gepflanzt, das ergibt 10.000 Pflanzen/ha. Bei 20 % Abzug für Wegefläche und Vorgewende bleiben 8.000 Pfl./ha. Davon die Entnahme mit Wurzelballen von 10 % = 800 Pflanzen. Je Pflanzen mit ballen sind es 12,5 kg Boden für den üblichen 9 Liter-Behälter. Das ergibt 1,12 t/ha/a. Der Toleranzwert von 3,75 bzw. von 6,25 bei 50 Bodenpunkten wird eingehalten. Der Umtrieb liegt bei 8-9 Jahren. Hinweis: teilweise werden auch 30 % der Pflanzen mit Wurzelballen entnommen. Solche Flächen haben mehr Bodenpunkte und dann kann mehr Abtrag toleriert werden.