Rittergüter ist eine historische Bezeichnung von 1824 für Güter. Der Titel wurde vom preußischen König verliehen, wenn bestimmte Voraussetzungen gegeben waren. Für den Eingentümer bedeutete dies Zugehörigkeit zum zweiten Stand der Provinzialstände.
Im Gebiet der Stadt Brakel trugen folgende Güter den Titel Rittergut:
- Hainhausen
- Gehrden
- Charlottenhof
Den Gütern waren verschiedene Eigenbetriebe zugeordnet, denn die jährlichen bäuerlichen Abgaben wurden hier gesammelt und auch gleich weiterverarbeitet. Außer notwendigen Handwerkern waren es häufig eine Bäckerei, eine Brennerei und die eigenen Brauerei.