Änderung der Posterpflicht
Wie ein Schildbürgerstreich mutete sich die sog. Posterpflicht an.
Danach mussten alle Landwirte, die für flächen- und tierbezogene Maßnahmen wie Extensivierung, Grünstreifen usw., die aus dem EU-ELER-Fonds mitfinanziert werden, die großformatigen Poster gut sichtbar auf den Höfen anbringen. 2016 wird diese Verpflichtung eingeschränkt auf investive Fördermaßnahmen und darüber hinaus wird der Schwellenwert von bisher 10.000 Euro auf 50.000 Euro angehoben. Tausende verschickten witterungsbeständigen und lichtechten Tafeln wandern in den Müll.
Nach dem ursprünglichen NRW-Erlass sollten fehlende Poster zu Sanktionen führen. Auch das ist aufgehoben.