Die Alliierten hoben das Reichserbhofgesetz 1947 auf. In der britische Besatzungszone wurde die Höfeordnung wieder eingeführt. Das konkrete Gesetz in NRW wurde nach viel Hickhack erst am 16. Mai 1949 erlassen als „Gesetz über die Durchführung der Bodenreform und Siedlung“. Danach musste ein Großgrundbesitzer (mehr als 100 Hektar) von seinen Ländereien - freiwillig, gestaffelt, gegen Entschädigung - Land abgeben. Viele Gutsbesitzer hatten bereits im Voraus ihren Grundbesitz gesteilt auf Kinder und andere Verwandte. Verfassungsklagen standen an und andere Hemmnisse.
So wurde es schließlich ein Flüchtlingssiedlungsgesetz. In NRW wurden von 1950 bis 1962 damit 1.600 Vollerwerbsbetriebe und über 20.000 Nebenerwerbs- bzw. Landarbeiterstellen geschaffen. Die umverteilte Fläche betrug 40.000 ha, davon stammten allerding 14.000 ha aus Staatsbesitz. Andere Länder (z. Hessen und Niedersachsen) hatten ihre die Staatsdomänen behalten, die sich oft als Vorreiter für die Weiterentwicklung der Landwirtschaft erwiesen.
Landwirtschaftsminister Heinrich Lübke aus dem Sauerland, der spätere Bundespräsident, war ein Verfechter der Kleinbauernbewegung und aus späterer Sicht damit eigentlich der falsche Mann an der Stelle. Aber sozialpolitisch war das eine große Tat für die vielen heimatvertriebenen, aber auch einheimischen Landwirten, die von der Umverteilung profitierten.
Vgl. Gisbert Strotdrees im Buch „Höfe, Bauern, Hungerjahre“, 3. Aufl. 1998, S. 222-225