Grundlage ist die LVZ, die Landwirtschaftliche Vergleichszahl. Sie ist Ausdruck für die geringer landwirtschaftliche Ertragsfähigkeit aufgrund von Bodenbeschaffenheit, Bodenqualität, klimatische Bedingungen. Je geringer dieZahl, desto schlechter der Boden.

 

In der Gebietskulisse sind die Orte mit einer LVZ von 30 und darunter.

 

In diesen Gebieten wird der Anbau und die Nutzung von bestimmten Kulturen gefördert. Die Förderung beträgt 30-115 Euro/ha. Es gilt eine Bagatellgrenze von 250 Euro (2016).

 

Ziel der Förderung ist es, natürliche Standortnachteile auszugeleichen und einen Beitrag für die Landschaftserhaltung zu leisten.

 

 

Benachteilige Gebiete innerhalb der Stadt Brakel sind diese 6 Gemarkungen:

Ort LVZ
Schmechten 24
Gehrden 27
Erkeln 28
Auenhausen 29
Istrup 29
 Frohnhausen 30

 

Bis LVZ 35 haben diese 4 Orte (früher gab es abgestufte Förderung auch hier):

Siddessen 31
Rheder 32
Hampenhausen 32
Riesel 35

 

Nicht benachteiligt sind somit diese 5 Orte:

  • Beller
  • Bellersen
  • Bökendorf
  • Brakel
  • Hembsen.