Grundlage ist die LVZ, die Landwirtschaftliche Vergleichszahl. Sie ist Ausdruck für die geringer landwirtschaftliche Ertragsfähigkeit aufgrund von Bodenbeschaffenheit, Bodenqualität, klimatische Bedingungen. Je geringer dieZahl, desto schlechter der Boden.
In der Gebietskulisse sind die Orte mit einer LVZ von 30 und darunter.
In diesen Gebieten wird der Anbau und die Nutzung von bestimmten Kulturen gefördert. Die Förderung beträgt 30-115 Euro/ha. Es gilt eine Bagatellgrenze von 250 Euro (2016).
Ziel der Förderung ist es, natürliche Standortnachteile auszugeleichen und einen Beitrag für die Landschaftserhaltung zu leisten.
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Benachteilige Gebiete innerhalb der Stadt Brakel sind diese 6 Gemarkungen:
Bis LVZ 35 haben diese 4 Orte (früher gab es abgestufte Förderung auch hier):
Nicht benachteiligt sind somit diese 5 Orte:
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