Ein Wasserschutzgebiet ist in verschiedene Schutzzonen unterteilt:

 

Zone I: Unterliegt den höchsten Schutzanforderungen, stellt den unmittelbaren Fassungsbereich dar, wird eingezäunt.

 

Zone II: Aus diesem Gebiet fließt das Grundwasser innerhalb von 50 Tagen zum Brunnen, soll den Schutz vor Verunreinigungen durch pathogene Mikroorganismen und vor sonstigen Beeinträchtigungen gewährleisten.

 

Zone III: Umschließt die weitere Zone, soll den Schutz vor weitreichenden Beeinträchtigungen, insbesondere vor nicht oder schwer abbaubaren chemischen und radioaktiven Verunreinigungen gewährleisten, bei einer Entfernung zur Fassungsanlage von mehr als 2 km wird eine Unterteilung in die Zonen IIIa und IIIb vorgenommen.

 

Informationen zu den Wasserschutzgebieten und den Verordnungen siehe Wasser- und Heilquellenschutzgebiete im Bezirksregierung Detmold (www.bezreg-detmold.nrw.de).