Festmist, also die festen Ausscheidungen der Tiere mit Stroh vermengt, fällt in erheblichem Umfang an. Wenn das Hoflager nicht ausreicht, muss der Mist  nach draußen in Die Feldflu. Früher waren solche Feldmieten überall zu sehen, heute nur noch selten. Es gibt weitgehenden Umweltauflagen zu beachten. Die Regelungen stehen im LAWA-Merkblatt der Bund-/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser.

Es gelten diese Auflagen (Stand 2019, Auszug)

  • Lagerung im Außenbereich nur im Ausnahmefall, ohne Abdeckung für 4 Wochen
  • Abdeckung nach etwa 4 Wochen erforderlich (max. 6 Monate)
  • Trockensubstanzgehalt mind. 25 %, wenn darüber Vorrotte auf Platte.
  • Ausbringung zeitnah bzw. zum ersten möglichen Termin
  • Lagerung auf kleiner Grundfläche