Die Anwendung von Düngemitteln, Pflanzenhilfsmitteln u. a. nach erfolgt nach den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis. Die Düngeverordnung (DüV) konkretisiert die Maßnahmen und Verpflichtungen. Seit 1993 gibt es diese Vorschriften in dieser Form. Davor bestimmte eine Nitratrichtlinie insbesondere den Einsatz organischer Dünger.
Die Düngung basiert auf der Bedarfsermittlung für die jeweilige Kultur, den Anbaubedingungen und vorhandenen Nährstoffgehalten des Bodens. Über einen sog. „Nährstoffvergleich“ muss jeweils jährlich bilanziert werden. Das ist ein Rechenprogramm, dem ein umfangreiche Datensätze hinterlegt sind. Diese Daten gelten bundesweit entsprechen dem Stand wissenschaftlicher Erkenntnis.
Die DüV wird ständig den Herausforderungen angepasst, so 2017 und im Mai 2020. Darin sind sog. Rote Gebiete ausgewiesen, in denen 20 % weniger Stickstoff gedüngt werden darf. Die Ausweisung der Roten Gebiete war allerdings örtlich nicht brauchbar, weil sie nicht wirklich repräsentativ ausgewählt waren. Jetzt liegt eine Überarbeitung vor, die ab 1. Januar 2020 gilt. Durch eine genauere Differenzierung konnten die „Roten Gebiete“ von 42 % auf 19 % landwirtschaftlicher Nutzfläche reduziert werden. - Auf zahlreichen Informationsveranstaltungen über Winter wird die neue Verodnung den Landwirten vorgestellt.
Themen wie Düngestrategie und Nährstoffeffizienz gewinnen an Bedeutung. In den nitratbelasteten Gebieten gelten u. a. diese Maßnahmen:
- Düngeschulung alle 3 Jahre
- Neben Nitrat jezt auch Phosphat mit besonderer Aufmerksamkeit
- Nährstoffanalyse von Wirtschaftsdüngern
- Verschärft Abstandsauflagen zu Gewässern (4 m, bisher 5 m)
- Hangneigung ab 10 % strengere Regeln
- Stoffstrombilanz für alle Betriebe im Gespräch
Sie Düngeverodnung hat die wassersensiblen Gebiete und die Wasserschutzgebiet besonders im Blick