Spitalsmühle oder Ostheimer Mühle oder Ostmarmühle in Brakel
Andere Bezeichnungen sind: Ostmermühle und Mühle Ahrens
Lage
Ostheimer Straße 36, am ehemaligen Ostheimer Tor
Die Mühle wird vom selben Brucht-Kanal gespeist wie die Mittelmühle, der hier das Areal des Kapuzinerklosters mit dem eh. Hospital (Krankenhaus) durchfließt und kurz hinter der Mühle in die Brucht mündet.
Historische Hinweise
Stichworte aus Franz Mürmann, Die der Herrschaft Hinnenburg früher pachtpflichtigen Mühlen, o. Jahr (ca. 1940)
1379 |
Nutzung |
Pfandschaftsrecht für die Stadt Brakel |
1432 |
Eigentum der Stadt |
Mühle im Besitz der Stadt |
1691 |
Vergleich |
Der Versuch der Asseburger auf Rückerstattung des Kaufschillings scheitert, aber das Wiederkaufsrecht bestätigt. Gegen 700 Reichtaler verzichtet die Stadt |
1695 |
Eigentum Hinnenburg |
Aktenkrieg um die Schatzpflichtigkeit bis zum Reichskammergericht. Die Stadt wird zur Erstattung der erhobenen Schatzgelder verpflichtet und trägt die Prozesskosten. Bestätigt 1702 |
1691 |
Pächter |
Müller Jobst Hülsmann. Freies Mahlen Müllereidienste für die Hinnenburger Haushaltungen. Die Mühle ist außerdem mit 12 Morgen Land ausgestattet. |
1695-98 |
Pächter |
Müller Jürgen Hülsmann (Sohn) und 100 % Unterhaltungspflicht |
1719 |
Pächter |
Kompletter Neubau |
1706-18 |
Pächter |
Dietrich Gehlen |
1718-14 |
Pächter |
Jost Hegers |
1724-28 |
Pächter |
Hermann Eikerenkötter |
1728-34 |
Pächter |
Kaspar Beusen |
1734-40 |
Pächter |
Rikus Bracke |
1740-46 |
Pächter |
Konrad Müller sen. |
1747 |
Pächter |
Johann Drüen (Drühe) und Franz Gehlen |
1754-60 |
Pächter |
Joh. Heinrich Schäfers |
1760-61 |
Pächter |
Christian Heinemeyer, er übernimmt die Kunstmühle. Vorher Müller in Alhausen (1748-57) |
1761-1804 |
Pächter |
Konrad Zürich mit 7 Pachtperioden a sechs Jahre |
1827 |
Verkauf |
Heinrich Faber aus Lütgeneder kauft die Mühle in Erbpacht für 2.500 Reichstaler |
Weitere Informationen
Johann Koch (1895 Erbauer des Wildhäuser Hofes in Modexen) ist vorher Pächter der Mühle
1914 Müller Josef Ahrens. Auch er besitzt laut Katasterplan 1914 auch mehrere Grundstücke in Umgebung der Mühle.
Besondere Pflichten der beiden städtischen Müller war die Haltung von Haltung von Wind- und Jagdhunden für die Stadt. Und die Aufbewahrung des Volumenmaßes „Metze“ als Gewohnheitsrecht (Ewald 1925)
Neue Zeit
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