Spitalsmühle oder Ostheimer Mühle oder Ostmarmühle in Brakel

Andere Bezeichnungen sind: Ostmermühle und Mühle Ahrens


Lage

Ostheimer Straße 36, am ehemaligen Ostheimer Tor

Die Mühle wird vom selben Brucht-Kanal gespeist wie die Mittelmühle, der hier das Areal des Kapuzinerklosters mit dem eh. Hospital (Krankenhaus) durchfließt und kurz hinter der Mühle in die Brucht mündet.

Historische Hinweise

Stichworte aus Franz Mürmann, Die der Herrschaft Hinnenburg früher pachtpflichtigen Mühlen, o. Jahr (ca. 1940)

1379

Nutzung

Pfandschaftsrecht für die Stadt Brakel

1432

Eigentum der Stadt

Mühle im Besitz der Stadt

1691

Vergleich

Der Versuch der Asseburger auf Rückerstattung des Kaufschillings scheitert, aber das Wiederkaufsrecht bestätigt. Gegen 700 Reichtaler verzichtet die Stadt
Brakel auf weitere Ansprüche.

1695

Eigentum

Hinnenburg

Aktenkrieg um die Schatzpflichtigkeit bis zum Reichskammergericht. Die Stadt wird zur Erstattung der erhobenen Schatzgelder verpflichtet und trägt die Prozesskosten. Bestätigt 1702

1691      

Pächter

Müller Jobst Hülsmann. Freies Mahlen Müllereidienste für die Hinnenburger Haushaltungen. Die Mühle ist außerdem mit 12 Morgen Land ausgestattet.

1695-98

Pächter

Müller Jürgen Hülsmann (Sohn) und 100 % Unterhaltungspflicht

1719

Pächter

Kompletter Neubau

1706-18

Pächter

Dietrich Gehlen

1718-14

Pächter

Jost Hegers

1724-28

Pächter

Hermann Eikerenkötter

1728-34

Pächter

Kaspar Beusen

1734-40

Pächter

Rikus Bracke

1740-46

Pächter

Konrad Müller sen.

1747

Pächter

Johann Drüen (Drühe) und Franz Gehlen

1754-60

Pächter

Joh. Heinrich Schäfers

1760-61

Pächter

Christian Heinemeyer, er übernimmt die Kunstmühle. Vorher Müller in Alhausen (1748-57)

1761-1804

Pächter

Konrad Zürich mit 7 Pachtperioden a sechs Jahre

1827

Verkauf

Heinrich Faber aus Lütgeneder kauft die Mühle in Erbpacht für 2.500 Reichstaler

 


Weitere Informationen

Johann Koch (1895 Erbauer des Wildhäuser Hofes in Modexen) ist vorher Pächter der Mühle

1914 Müller Josef Ahrens. Auch er besitzt laut Katasterplan 1914 auch mehrere Grundstücke in Umgebung der Mühle.

Besondere Pflichten der beiden städtischen Müller war die Haltung von Haltung von Wind- und Jagdhunden für die Stadt. Und die Aufbewahrung des Volumenmaßes „Metze“ als Gewohnheitsrecht (Ewald 1925)

 

Neue Zeit

Es sind keine weiteren Information sind bekannt